Ein Betriebsrat hat nicht die Befugnis, einen Tarifvertrag abzuschließen. Tarifverträge werden in der Regel zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Der Betriebsr... [mehr]
Tarifrechtliche Auseinandersetzungen durchlaufen in der Regel mehrere Stationen, die sich wie folgt darstellen lassen: 1. **Tarifverhandlungen**: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verhandeln über neue Tarifverträge. Diese Verhandlungen können sich über mehrere Runden erstrecken. 2. **Tarifkommission**: Die Tarifkommission der Gewerkschaft bewertet die Verhandlungsergebnisse und entscheidet, ob sie angenommen oder abgelehnt werden. 3. **Schlichtungsverfahren**: Wenn die Verhandlungen scheitern, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Ein Schlichter versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen. 4. **Urabstimmung**: Falls das Schlichtungsverfahren ebenfalls scheitert, kann die Gewerkschaft eine Urabstimmung unter ihren Mitgliedern durchführen, um über einen Streik abzustimmen. 5. **Streik**: Bei einer positiven Urabstimmung kann die Gewerkschaft zum Streik aufrufen. Der Streik ist ein Druckmittel, um die Arbeitgeberseite zu Zugeständnissen zu bewegen. 6. **Gegenmaßnahmen der Arbeitgeber**: Arbeitgeber können auf Streiks mit Aussperrungen reagieren, bei denen sie die Arbeitnehmer von der Arbeit ausschließen. 7. **Neue Verhandlungen**: Oft führen Streiks und Aussperrungen zu neuen Verhandlungen, die schließlich zu einem Kompromiss und einem neuen Tarifvertrag führen können. 8. **Tarifvertrag**: Nach erfolgreicher Einigung wird der neue Tarifvertrag von beiden Seiten unterzeichnet und tritt in Kraft. Diese Stationen können je nach Branche und spezifischen Umständen variieren, aber sie bieten einen allgemeinen Überblick über den typischen Ablauf tarifrechtlicher Auseinandersetzungen.
Ein Betriebsrat hat nicht die Befugnis, einen Tarifvertrag abzuschließen. Tarifverträge werden in der Regel zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt. Der Betriebsr... [mehr]