Muss die Stadtverwaltung dem Schuldner den Vollstreckungsauftrag zustellen?

Antwort vom

Ja, die Stadtverwaltung muss dem Schuldner den Vollstreckungsauftrag zustellen. Dies ist notwendig, damit der Schuldner über die bevorstehenden Vollstreckungsmaßnahmen informiert ist und die Möglichkeit hat, darauf zu reagieren. Die Zustellung erfolgt in der Regel durch einen zuständigen Vollstreckungsbeamten oder eine andere autorisierte Stelle.

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