Ist bei einem Squeeze-out eine Sitzverlegung ins Ausland zulässig?

Antwort

Bei einem Squeeze-out handelt es sich um die Ausschluss Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft, meist im Rahmen eines Übernahmeangebots Die Sitzverlegung ins Ausland kann in diesem Kontext zulässig sein, jedoch sind dabei verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. In Deutschland ist eine Sitzverlegung grundsätzlich möglich, muss jedoch den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und gegebenenfalls den Regelungen des jeweiligen Landes, in das verlegt wird, entsprechen. Zudem müssen die Rechte der Aktionäre gewahrt bleiben, und es sind gegebenenfalls auch die Zustimmung der Hauptversammlung und die Einhaltung von Fristen erforderlich. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen und möglichen Auswirkungen zu berücksichtigen.

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