Ohne den vorherigen Kontext ist das nicht eindeutig beantwortbar. Für die Schweiz gilt oft nicht automatisch dasselbe wie für Deutschland, weil die Schweiz ein eigenes Rechtssystem und eige...
Gibt es für das Kassenarztrecht eine speziellere Regelung als § 48 VwVfG?
Antwort vomJa, im Kassenarztrecht gibt es speziellere Regelungen gegenüber § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Eine wichtige spezielle Regelung findet sich in § 45 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V). Diese Vorschrift regelt die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und ist speziell auf das Kassenarztrecht zugeschnitten. Weitere Informationen zu § 45 SGB V findest du hier: [§ 45 SGB V](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html).