Gibt es für das Kassenarztrecht eine speziellere Regelung als § 48 VwVfG?

Antwort

Ja, im Kassenarztrecht gibt es speziellere Regelungen gegenüber § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Eine wichtige spezielle Regelung findet sich in § 45 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V). Diese Vorschrift regelt die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und ist speziell auf das Kassenarztrecht zugeschnitten. Weitere Informationen zu § 45 SGB V findest du hier: [§ 45 SGB V](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was bedeutet Satzung?

Eine Satzung ist eine schriftlich festgelegte, verbindliche Regelung oder Ordnung, die von einer Organisation, einem Verein, einer Körperschaft oder einer öffentlichen Institution (z. B. Gem... [mehr]