Ja, es gibt Formvorschriften, die je nach Kontext variieren können. In rechtlichen Angelegenheiten, wie Verträgen oder offiziellen Dokumenten, sind oft bestimmte Formvorschriften einzuhalten... [mehr]
Ja, im Kassenarztrecht gibt es speziellere Regelungen gegenüber § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Eine wichtige spezielle Regelung findet sich in § 45 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V). Diese Vorschrift regelt die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und ist speziell auf das Kassenarztrecht zugeschnitten. Weitere Informationen zu § 45 SGB V findest du hier: [§ 45 SGB V](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html).
Ja, es gibt Formvorschriften, die je nach Kontext variieren können. In rechtlichen Angelegenheiten, wie Verträgen oder offiziellen Dokumenten, sind oft bestimmte Formvorschriften einzuhalten... [mehr]