In der Bundesrepublik Deutschland haben die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände das Recht, Tarifverträge untereinander abzuschließen. Gewerkschaften vertreten dabei die Interessen der Arbeitnehmer, während Arbeitgeberverbände die Interessen der Arbeitgeber vertreten. Diese Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses.