Sozialgesetzbuch, Krankenversicherung, Pflegeversicherung?

Antwort

Das Sozialgesetzbuch (SGB) in Deutschland regelt verschiedene Bereiche der sozialen Sicherung, darunter auch die Kranken- und Pflegeversicherung. Die relevanten Teile sind: 1. **Krankenversicherung**: Diese wird im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Es umfasst Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einschließlich der Leistungen, der Beitragserhebung und der Organisation der Krankenkassen. 2. **Pflegeversicherung**: Diese wird im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Es enthält Vorschriften zur sozialen Pflegeversicherung, die Leistungen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige bereitstellt. Weitere Informationen zu diesen Themen können auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit gefunden werden: - [SGB V - Krankenversicherung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/) - [SGB XI - Pflegeversicherung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/) Diese Links führen zu den vollständigen Gesetzestexten, die detaillierte Informationen zu den jeweiligen Regelungen bieten.

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