Die genauen Prozentsätze, wie oft Entscheidungen des Sozialgerichts in Berufungsverfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) anders entschieden werden, können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Falls und den spezifischen rechtlichen Fragen. Allgemein wird jedoch berichtet, dass etwa 30-40% der Berufungsentscheidungen des BSG von den vorherigen Entscheidungen abweichen. Für präzisere und aktuelle Statistiken wäre es ratsam, die Veröffentlichungen des BSG oder einschlägige juristische Fachliteratur zu konsultieren.