Wie viel zahlt das Sozialamt in Landshut (Bayern) für Berechtigte, insbesondere bei Rundfunkgebühren und Breitbandanschlusskosten?

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**Das Sozialamt Landshut zahlt dir für Rundfunkbeiträge in der Regel nichts aus, sondern du wirst bei SGB-XII-Bezug auf Antrag direkt von der Beitragspflicht befreit; Internet- oder Breitbandkosten gibt es normalerweise ebenfalls nicht extra, weil sie im Regelbedarf enthalten sind.** ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/rundfunkbeitrag)) ## Rundfunkgebühren Wenn du in Landshut Leistungen nach dem SGB XII bekommst, kannst du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Zuständig für die Befreiung ist nicht das Sozialamt selbst, sondern der Beitragsservice; das Sozialamt Landshut hilft nur freiwillig beim Antrag, Ausfüllen und Weiterleiten. Die Befreiung wirkt ab Leistungsbeginn, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung des Bewilligungsbescheids eingeht. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/rundfunkbeitrag)) Praktisch heißt das: Es gibt dafür meist **keine Geldzahlung an dich**, sondern idealerweise **gar keine Beitragspflicht**. ## Breitband- oder Internetanschluss Ein normaler Internet- oder Breitbandanschluss wird bei Sozialhilfe/Grundsicherung nach dem SGB XII **grundsätzlich nicht gesondert übernommen**. Der Gesetzgeber ordnet Ausgaben für Telekommunikation sowie Zugang zu Rundfunk, Fernsehen und Internet dem existenzsichernden Lebensunterhalt zu; solche Kosten stecken also im monatlichen Regelbedarf. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html)) Das ist der entscheidende Unterschied: - **Miete und Heizung** können zusätzlich als angemessene Kosten der Unterkunft übernommen werden. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung)) - **Internet, Telefon, Streaming, Rundfunkzugang** gehören normalerweise zum Regelbedarf und werden nicht extra erstattet; beim Rundfunkbeitrag greift stattdessen die Befreiung. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/rundfunkbeitrag)) ## Was Landshut konkret übernimmt Landshut nennt bei SGB XII ausdrücklich die **angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung** als eigene Leistungsart. Eine eigene Pauschale oder Sonderleistung für privaten Breitbandanschluss nennt die Stadt auf ihren Sozialamtsseiten nicht. Beim Rundfunkbeitrag verweist die Stadt ausdrücklich auf **Befreiung oder Ermäßigung**, nicht auf Auszahlung. ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/sozialhilfe-grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung)) Die klare Konsequenz ist deshalb: **Rundfunkbeitrag: meist 0 Euro zu zahlen nach Befreiung.** **Breitbandanschluss: meist 0 Euro extra vom Sozialamt, weil aus dem Regelbedarf zu bezahlen.** ([landshut.de](https://landshut.de/leben/sozialamt/rundfunkbeitrag)) Wenn du es ganz genau für deinen Fall brauchst, ist die rechtlich richtige Frage nicht „wie viel zahlt das Sozialamt für Internet?“, sondern **ob in deinem Bescheid ein Mehrbedarf, Sonderbedarf oder eine besondere Wohnform vorliegt**. Nur in atypischen Einzelfällen kann es Abweichungen geben; für den normalen privaten Anschluss gilt das aber nicht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html))