Lieferungsverzug bedeutet: Der Schuldner liefert nicht rechtzeitig, obwohl die Leistung fällig und möglich ist, und er das zu vertreten hat. Grundlage aus § 286 BGB § 286 regelt d...
Was ist eine sonstige Einrichtung nach § 1904 Absatz 4 BGB (neu § 1831)?
Antwort vomEine sonstige Einrichtung nach § 1904 Absatz 4 BGB (neu § 1831) bezieht sich auf Einrichtungen, die keine Krankenhäuser oder Pflegeheime sind, aber dennoch medizinische oder pflegerische Leistungen erbringen. Dazu können beispielsweise Rehabilitationskliniken, Hospize oder ambulante Pflegedienste gehören. Diese Einrichtungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als "sonstige Einrichtung" im Sinne des Gesetzes anerkannt zu werden.