Beides ist richtig, aber nicht dasselbe: Vor Gericht ist die „einstweilige Verfügung“ der typische Begriff im Zivilrecht, die „einstweilige Anordnung“ vor allem im Verwalt...
In welchen Situationen soll diese Verfügung gelten?
Antwort vomUm eine präzise Antwort zu geben, benötige ich mehr Kontext zu der Verfügung, auf die du dich beziehst. Bitte stelle eine klare und präzise Frage.