Ja, Familienfotos können als Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechts betrachtet werden, sofern sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Das bedeutet, dass sie eine persönliche, kreative Gestaltung aufweisen müssen. Wenn ein Foto also durch die Wahl des Motivs, der Perspektive oder der Bearbeitung eine individuelle Note hat, kann es als Lichtbildwerk gelten und somit urheberrechtlichen Schutz genießen.