In Deutschland ist die Zustellung von Anklageschriften in der Regel an bestimmte formale Anforderungen gebunden. Grundsätzlich müssen Anklageschriften in schriftlicher Form zugestellt werden, wobei die Zustellung in der Regel durch das Gericht erfolgt. Die Zustellung per E-Mail ist nicht standardmäßig vorgesehen und könnte daher rechtliche Unsicherheiten mit sich bringen. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn die Parteien dem elektronischen Rechtsverkehr zugestimmt haben oder wenn spezielle Regelungen dies erlauben. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die Gültigkeit und die korrekten Verfahren zu klären.