Nicht alle rechtsfähigen Gesellschaften sind Körperschaften. In Deutschland unterscheidet man zwischen verschiedenen Gesellschaftsformen. Körperschaften sind juristische Personen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, wie zum Beispiel Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Es gibt jedoch auch andere rechtsfähige Gesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die keine Körperschaft ist, sondern eine Personengesellschaft. Diese hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern die Gesellschafter haften persönlich. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nicht alle rechtsfähigen Gesellschaften Körperschaften sind.