Ja, in der Regel läuft der Sicherstellungsauftrag auch bei einer fristlosen Kündigung so lange, wie die normale Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass du als Pflegeeinrichtung verpflichtet bist, die Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen sicherzustellen, bis eine alternative Versorgung organisiert ist. Es ist wichtig, dass du dich in solchen Fällen rechtlich beraten lässt, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden.