Welche Sicherheitsleistungen kann der Nachlassverwalter vom Pflichtteilsberechtigten verlangen?

Antwort

Ein Nachlassverwalter kann vom Pflichtteilsberechtigten in der Regel keine Sicherheitsleistungen verlangen. Der Pflichtteilsberechtigte hat einen gesetzlichen Anspruch auf seinen Pflichtteil, der nicht von zusätzlichen Bedingungen wie Sicherheitsleistungen abhängig gemacht werden kann. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, den Pflichtteil auszuzahlen, sobald die Höhe des Pflichtteils feststeht und die Mittel des Nachlasses dies zulassen. Falls es jedoch um die Sicherung des Nachlasses vor der Auszahlung des Pflichtteils geht, kann der Nachlassverwalter Maßnahmen ergreifen, um den Nachlass zu schützen, aber dies betrifft nicht direkt den Pflichtteilsberechtigten. In bestimmten Fällen kann ein Gericht Sicherheitsleistungen anordnen, aber dies ist eher die Ausnahme und hängt von den spezifischen Umständen des Falls ab.

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