Die rechtliche Grundlage für abschließende Bescheide im SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) findet sich in § 40 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch). § 40 SGB II regelt die Anwendung von Vorschriften des SGB X im Bereich des SGB II. § 45 SGB X befasst sich mit der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts. Ein abschließender Bescheid kann auch für einen Zeitraum erlassen werden, der länger als ein Jahr zurückliegt, wenn die Voraussetzungen des § 45 SGB X erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere die Rücknahme von Leistungen, die zu Unrecht gewährt wurden, wenn der Leistungsempfänger die Rechtswidrigkeit kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Für detaillierte Informationen und spezifische Fälle ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle zu wenden.