Ist gemäß SGB VIII Kindertagespflege eine Satzung erforderlich?

Antwort

Gemäß § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist es den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe überlassen, durch Satzung die näheren Einzelheiten der Förderung in der Kindertagespflege zu regeln. Das bedeutet, dass eine Satzung erforderlich ist, um die spezifischen Bedingungen und Regelungen für die Kindertagespflege festzulegen. Diese Satzung kann beispielsweise Regelungen zu den Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Kindertagespflege, zur Höhe der Geldleistungen und zu den Qualifikationsanforderungen der Tagespflegepersonen enthalten.

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