Sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen gelten immer als sexuelle Gewalt, auch bei Einverständnis des Kindes.

Antwort

Ja, das ist korrekt. In Deutschland und vielen anderen Ländern werden sexuelle Handlungen an oder mit Personen unter 14 Jahren unabhängig von deren Einverständnis als sexuelle Gewalt gewertet. Der Gesetzgeber sieht Kinder in diesem Alter als nicht in der Lage an, eine informierte Zustimmung zu solchen Handlungen zu geben. Daher sind solche Taten strafbar und werden als schwerwiegende Straftaten behandelt.

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