Gefahr im Verzug liegt im rechtlichen Sinne immer dann vor, wenn durch das Abwarten einer richterlichen oder behördlichen Entscheidung ein Schaden für ein Rechtsgut entstehen oder vergrö... [mehr]
Ja, das ist korrekt. In Deutschland und vielen anderen Ländern werden sexuelle Handlungen an oder mit Personen unter 14 Jahren unabhängig von deren Einverständnis als sexuelle Gewalt gewertet. Der Gesetzgeber sieht Kinder in diesem Alter als nicht in der Lage an, eine informierte Zustimmung zu solchen Handlungen zu geben. Daher sind solche Taten strafbar und werden als schwerwiegende Straftaten behandelt.
Gefahr im Verzug liegt im rechtlichen Sinne immer dann vor, wenn durch das Abwarten einer richterlichen oder behördlichen Entscheidung ein Schaden für ein Rechtsgut entstehen oder vergrö... [mehr]