Wo sind die Sendezeitbeschränkungen geregelt? Nenne mir auch den Paragraf.

Antwort vom

Die Sendezeitbeschränkungen für Rundfunk und Telemedien in Deutschland sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt. Insbesondere § 5 JMStV befasst sich mit den Sendezeitbeschränkungen für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote. Hier ist der Link zum vollständigen Text des JMStV: [Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)](https://www.kjm-online.de/medienanstalten/jugendmedienschutz/jugendmedienschutz-staatsvertrag)

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