Ist selbst verdientes Geld im Sinne des §110 BGB?

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Ja, selbstverdientes Geld kann im Sinne des § 110 BGB (Taschengeldparagraph) verwendet werden. Der § 110 BGB besagt, dass ein von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag wirksam ist, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Wenn ein Minderjähriger also eigenes Geld verdient hat, beispielsweise durch einen Ferienjob, und dieses Geld zur freien Verfügung steht, kann er damit wirksame Rechtsgeschäfte im Rahmen des § 110 BGB tätigen.

Kategorie: Recht Tags: Selbstverdientes Geld BGB

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