Seit wann gibt es die Verschonungsbedarfsprüfung?
Antwort vom**Die Verschonungsbedarfsprüfung gibt es in Deutschland seit dem 1. Juli 2016. Entscheidend ist: Sie wurde mit der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer eingeführt und betrifft große Betriebsvermögen, wenn die regulären Verschonungsregeln nicht ohne Weiteres greifen.** Auslöser war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014, das Teile der bisherigen Begünstigung für Betriebsvermögen beanstandet hat. Daraufhin wurde das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht neu geregelt; die neuen Vorschriften traten zum **1. Juli 2016** in Kraft. ## Was die Prüfung praktisch bedeutet Die Verschonungsbedarfsprüfung ist keine allgemeine Standardprüfung für jeden Erbfall. Sie spielt erst bei **großen begünstigten Unternehmensvermögen** eine Rolle. Konkret geht es darum, ob der Erwerber die Erbschaftsteuer aus seinem **verfügbaren Privatvermögen** zahlen kann. Wenn das nicht oder nicht vollständig möglich ist, kann die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden. Genau das ist der Kern der Verschonungsbedarfsprüfung: nicht pauschale Steuerfreiheit, sondern eine Prüfung des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs. ## Wichtiger Unterschied Oft wird die Verschonungsbedarfsprüfung mit dem sogenannten **Abschmelzmodell** verwechselt. Das ist nicht dasselbe. - **Verschonungsbedarfsprüfung:** individuelle Prüfung, ob genug verfügbares Vermögen zur Steuerzahlung vorhanden ist - **Abschmelzmodell:** die steuerliche Begünstigung sinkt stufenweise bei sehr großen Unternehmensvermögen Der praktische Unterschied ist erheblich: Die Bedarfsprüfung schaut auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Erwerbers, das Abschmelzmodell auf die Höhe des begünstigten Vermögens. ## Kurz gesagt Seit **1. Juli 2016** ist die Verschonungsbedarfsprüfung Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts. Relevant ist sie vor allem bei **großen Unternehmensnachfolgen**, nicht bei gewöhnlichen Erbschaften.