Kinder haben seit der Verabschiedung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes im Jahr 1989 ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. In Deutschland wurde dieses Recht durch das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung, das 2000 in Kraft trat, konkretisiert. Dieses Gesetz verbietet jegliche Form von Gewalt in der Erziehung und stärkt das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung.