Welche Schweizergesetz-Vorgaben gelten für Offerten?

Antwort

In der Schweiz müssen Angebote (Offerten) bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere im Rahmen des Obligationenrechts (OR). Wichtige Punkte sind: 1. **Formfreiheit**: Grundsätzlich sind Offerten formfrei, das heißt, sie können mündlich, schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 2. **Inhalt**: Eine Offerte muss alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten, wie Preis, Leistung, Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten. 3. **Bindungswirkung**: Eine Offerte ist bindend, wenn sie als verbindlich bezeichnet wird oder wenn sie an eine bestimmte Frist gebunden ist. Fehlt eine Frist, gilt die Offerte als unverbindlich. 4. **Widerruf**: Ein Widerruf der Offerte ist bis zur Annahme möglich, es sei denn, die Offerte wurde als verbindlich erklärt. 5. **Annahme**: Die Annahme der Offerte muss in der gleichen Form erfolgen, wie die Offerte abgegeben wurde, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen oder rechtlichen Unsicherheiten an einen Fachanwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle zu wenden.

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