Wie definiert sich der Schutzbereich des Art. 4 GG?

Antwort

Der Schutzbereich des Artikels 4 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland umfasst die Religionsfreiheit und die Freiheit des Glaubens sowie die Freiheit der Weltanschauung. Im Einzelnen lässt sich der Schutzbereich wie folgt definieren: 1. **Religionsfreiheit**: Jeder hat das Recht, seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen, zu praktizieren und zu verbreiten. Dies schließt sowohl die positive Religionsausübung als auch die negative Religionsfreiheit ein, also das Recht, keiner Religion anzugehören. 2. **Glaubensfreiheit**: Der Artikel schützt nicht nur die Zugehörigkeit zu einer Religion, sondern auch den individuellen Glauben und die Überzeugungen, die nicht notwendigerweise an eine organisierte Religion gebunden sind. 3. **Weltanschauungsfreiheit**: Auch nicht-religiöse Weltanschauungen, wie philosophische oder ethische Überzeugungen, fallen unter den Schutzbereich des Artikels 4 GG. Der Schutzbereich ist weit gefasst und schützt sowohl individuelle als auch kollektive Ausübungen von Religion und Weltanschauung. Einschränkungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn sie gesetzlich geregelt sind und einem legitimen Ziel dienen, das im Einklang mit der Verfassung steht.

Kategorie: Recht Tags: Schutzbereich Artikel GG
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