Der Begriff „Schuld haben“ bedeutet, für etwas verantwortlich zu sein, insbesondere wenn ein Fehler, Schaden oder Unrecht entstanden ist. Im rechtlichen oder moralischen Sinne wird je... [mehr]
Beim Tod eines von mehreren Gesamtschuldnern geht die Schuld grundsätzlich auf die Erben des Verstorbenen über. Die Gesamtschuldner haften gemeinsam für die gesamte Schuld, sodass die Gläubiger die Forderung sowohl gegen die verbleibenden Gesamtschuldner als auch gegen die Erben des verstorbenen Schuldners geltend machen können. Die Erben sind jedoch nur bis zur Höhe des Nachlasses des Verstorbenen für die Schulden verantwortlich. Das bedeutet, dass sie nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Verstorbenen haften, es sei denn, sie haben die Erbschaft ausgeschlagen oder die Erbschaft unter Vorbehalt angenommen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im jeweiligen Land zu beachten, da es Unterschiede im Erbrecht geben kann.
Der Begriff „Schuld haben“ bedeutet, für etwas verantwortlich zu sein, insbesondere wenn ein Fehler, Schaden oder Unrecht entstanden ist. Im rechtlichen oder moralischen Sinne wird je... [mehr]