Schritte zum Anwalt für Menschenrechte

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Um Anwalt für Menschenrechte zu werden, kannst du folgende Schritte befolgen: 1. **Rechtswissenschaftliches Studium**: Beginne mit einem Jurastudium an einer Universität, das in der Regel 7 bis 10 Semester dauert. Achte darauf, dass das Studium auch internationale und Menschenrechtsrechtliche Aspekte umfasst. 2. **Praktika und Erfahrungen**: Suche nach Praktika oder Volontariaten bei Organisationen, die sich mit Menschenrechten beschäftigen, wie NGOs, internationalen Organisationen oder Rechtsanwaltskanzleien, die auf Menschenrechtsthemen spezialisiert sind. 3. **Referendariat**: Nach dem Studium musst du ein Referendariat absolvieren, das in der Regel zwei Jahre dauert. Versuche, während dieser Zeit Stationen in Menschenrechtsorganisationen oder entsprechenden Fachbereichen zu wählen. 4. **Zweites Staatsexamen**: Schließe dein Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen ab, um die Zulassung als Volljurist zu erhalten. 5. **Spezialisierung**: Nach dem Examen kannst du dich auf Menschenrechte spezialisieren, indem du zusätzliche Fortbildungen, Seminare oder einen Master in Menschenrechten oder internationalem Recht absolvierst. 6. **Berufserfahrung**: Beginne in einer Kanzlei oder Organisation zu arbeiten, die sich mit Menschenrechten beschäftigt. Dies kann auch die Arbeit in internationalen Institutionen oder bei der UN umfassen. 7. **Netzwerk aufbauen**: Engagiere dich in Fachverbänden und Netzwerken, die sich mit Menschenrechten befassen, um Kontakte zu knüpfen und über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben. 8. **Fortbildung**: Halte dich über aktuelle Entwicklungen im Menschenrechtsschutz auf dem Laufenden und bilde dich regelmäßig weiter, um deine Kenntnisse zu vertiefen. Diese Schritte können dir helfen, eine Karriere im Bereich Menschenrechte zu starten und erfolgreich zu gestalten.

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