Es gibt keine gesetzlich festgelegte Summe, die man jemandem zahlen muss, wenn man diese Person beleidigt hat, indem man sie „Hure“ genannt hat. In Deutschland handelt es sich dabei um ein... [mehr]
Schmerzensgeld nach einem Unfall wird in Deutschland individuell berechnet und richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Es gibt keine festen Tabellen oder pauschalen Beträge, aber sogenannte „Schmerzensgeldtabellen“ dienen als Orientierung, indem sie frühere Urteile zu ähnlichen Verletzungen auflisten. Wichtige Faktoren für die Berechnung sind: 1. **Art und Schwere der Verletzung:** Je schwerer und langwieriger die Verletzung, desto höher das Schmerzensgeld. 2. **Dauer der Beeinträchtigung:** Wie lange warst du in deiner Lebensführung eingeschränkt? 3. **Folgen und Spätfolgen:** Gibt es bleibende Schäden oder dauerhafte Einschränkungen? 4. **Leidensweg:** Wie schmerzhaft und belastend war die Behandlung (z.B. Operationen, Reha)? 5. **Mitverschulden:** Wenn du eine Mitschuld am Unfall hast, kann das Schmerzensgeld gekürzt werden. Die konkrete Höhe wird meist im Rahmen von Verhandlungen mit der Versicherung des Unfallverursachers oder durch ein Gericht festgelegt. Beispiele aus der Praxis: Für ein Schleudertrauma gibt es oft zwischen 500 und 1.500 €, für einen komplizierten Beinbruch können es mehrere tausend Euro sein. Eine Übersicht zu Schmerzensgeldtabellen findest du z.B. beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/schmerzensgeld/). Im Zweifel empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Summe, die man jemandem zahlen muss, wenn man diese Person beleidigt hat, indem man sie „Hure“ genannt hat. In Deutschland handelt es sich dabei um ein... [mehr]
Das Vortäuschen des eigenen Todes, auch bekannt als "Pseudozid", ist in der Praxis äußerst schwierig und mit erheblichen rechtlichen, ethischen und praktischen Problemen verb... [mehr]