Ob die Bezeichnung „Judas“ im strafrechtlichen Sinne eine Beleidigung (§ 185 StGB) darstellt, hängt vom jeweiligen Kontext ab. Im deutschen Strafrecht ist eine Beleidigung jede... [mehr]
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Summe, die man jemandem zahlen muss, wenn man diese Person beleidigt hat, indem man sie „Hure“ genannt hat. In Deutschland handelt es sich dabei um eine Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB). Die betroffene Person kann Strafanzeige erstatten und/oder zivilrechtlich auf Schmerzensgeld klagen. Die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, z. B. wie schwer die Beleidigung war, ob sie öffentlich ausgesprochen wurde und welche Folgen sie für die betroffene Person hatte. In der Praxis liegen Schmerzensgeldbeträge bei Beleidigungen meist im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, können aber in Ausnahmefällen auch höher ausfallen. Zusätzlich können im Strafverfahren Geldstrafen oder Auflagen (z. B. eine Zahlung an die betroffene Person oder eine gemeinnützige Organisation) verhängt werden. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen.
Ob die Bezeichnung „Judas“ im strafrechtlichen Sinne eine Beleidigung (§ 185 StGB) darstellt, hängt vom jeweiligen Kontext ab. Im deutschen Strafrecht ist eine Beleidigung jede... [mehr]