Welcher Paragraph des SchfHwG regelt Abnahmen?
Antwort vomDas SchfHwG (Schiffssicherheitsgesetz) regelt die Sicherheit von Schiffen. Für die Abnahme von Schiffen ist insbesondere § 9 des SchfHwG relevant. Dieser Paragraph behandelt die Abnahme von Schiffen und die Ausstellung von Sicherheitszeugnissen. Für detaillierte Informationen kannst du den genauen Wortlaut des Gesetzes im Bundesgesetzblatt oder auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz nachlesen: [Schiffssicherheitsgesetz (SchfHwG)](https://www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/).