Können Scheidungskinder in Österreich zwei Hauptwohnsitze haben?

Antwort

In Österreich ist es grundsätzlich möglich, dass Kinder nach einer Scheidung zwei Hauptwohnsitze haben, wenn beide Elternteile das einvernehmlich vereinbaren. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt. Es ist jedoch wichtig, dass die Hauptwohnsitze im Melderegister entsprechend eingetragen werden und die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte berücksichtigt werden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wer muss Unterhalt zahlen, wenn der Mann 2400 und die Frau 3850 Euro verdient und zwei Kinder (14 und 18) bei der Mutter leben?

In Deutschland richtet sich die Unterhaltspflicht nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wenn die Kinder nicht mehr... [mehr]

Was ist der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist ein rechtliches Verfahren im deutschen Familienrecht, das bei einer Scheidung zur Anwendung kommt, wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaf... [mehr]

Ab welchem Alter dürfen Kinder laut StVO alleine mit dem Hund spazieren gehen?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland regelt nicht explizit, ab welchem Alter Kinder alleine mit einem Hund spazieren gehen dürfen. Es gibt keine konkrete Altersvorgabe in der St... [mehr]

Erhalte ich bei gleichzeitiger Scheidung und Kapitalabfindung für Trennungsunterhalt zwei Anwaltsrechnungen?

Ob du zwei Rechnungen vom Anwalt erhältst, hängt davon ab, wie dein Anwalt die Angelegenheiten abgerechnet hat. Grundsätzlich gilt: - **Trennungsunterhalt** und **Scheidung** sind rech... [mehr]

Wird das Anfangsvermögen beim Zugewinn während einer Scheidung indexiert?

Ja, das Anfangsvermögen wird beim Zugewinnausgleich im Rahmen einer Scheidung in Deutschland indiziert. Das bedeutet: Das Anfangsvermögen jedes Ehegatten wird auf den Zeitpunkt der Eheschli... [mehr]