In Österreich ist es grundsätzlich möglich, dass Kinder nach einer Scheidung zwei Hauptwohnsitze haben, wenn beide Elternteile das einvernehmlich vereinbaren. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt. Es ist jedoch wichtig, dass die Hauptwohnsitze im Melderegister entsprechend eingetragen werden und die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte berücksichtigt werden.