Ja, in einer notariellen Urkunde über Scheidungsfolgen können Regelungen zum Zugewinnausgleich und zur Vermögensauseinandersetzung als verschiedene Verfahrensgegenstände betrachtet werden. Der Zugewinnausgleich bezieht sich auf den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte, während die Vermögensauseinandersetzung konkrete Verteilung des Vermögens nach der Scheidung regelt. Beide Aspekte sind zwar miteinander verbunden, stellen jedoch unterschiedliche rechtliche Themen dar, die in einer Urkunde separat behandelt werden können.