Ob man aus rechtswidrigem Verhalten schadensersatzpflichtig wird, ist die Rechtsfähigkeit geregelt. Richtig oder falsch?

Antwort

Das ist falsch. Die Schadensersatzpflicht aufgrund rechtswidrigen Verhaltens ist im deutschen Recht nicht direkt in der Rechtsfähigkeit geregelt, sondern im Deliktsrecht, insbesondere in den §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Rechtsfähigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, während die Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung sich auf die Haftung für Schäden bezieht, die durch rechtswidriges Verhalten verursacht wurden.

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