Kann die Satzung eines Prüfungsverbandes Regelungen des GenG aushebeln?

Antwort

Die Satzung eines Prüfungsverbandes kann nicht die gesetzlichen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) aushebeln. Die Satzung muss im Einklang mit den Bestimmungen des GenG stehen. Wenn die Satzung Regelungen enthält, die im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben stehen, sind diese Regelungen unwirksam. Es ist wichtig, dass die Satzung die gesetzlichen Rahmenbedingungen respektiert und einhält.

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