Sanktionen sind nicht von § 263 StGB (Betrug) erfasst, weil dieser Paragraph spezifisch auf die Täuschungshandlung abzielt, die darauf gerichtet ist, einen Irrtum zu erregen oder zu unterhalten, um dadurch einen Vermögensschaden zu verursachen. Sanktionen hingegen sind Maßnahmen, die von staatlichen oder internationalen Institutionen verhängt werden, um bestimmte Verhaltensweisen zu bestrafen oder zu verhindern. Sie basieren auf rechtlichen oder politischen Entscheidungen und nicht auf Täuschungshandlungen. § 263 StGB erfordert eine Täuschung über Tatsachen, die zu einem Irrtum und infolgedessen zu einem Vermögensschaden führt. Sanktionen hingegen sind rechtliche Maßnahmen, die auf der Grundlage von Gesetzen oder internationalen Vereinbarungen verhängt werden und nicht auf einer Täuschung beruhen. Daher fallen sie nicht unter den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB.