Rundfunkgebühren werden in Deutschland als öffentliche Abgaben betrachtet. Sie dienen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sind gesetzlich festgelegt. Diese Gebühren sind nicht optional und müssen von allen Haushalten gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie die Angebote der Rundfunkanstalten nutzen oder nicht. Sie unterscheiden sich von Kosten, die in der Regel für spezifische Dienstleistungen oder Produkte anfallen.