Ruhezeiten nach EU-Regeln?

Antwort

Die EU-Regelungen zu Ruhezeiten sind vor allem im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 festgelegt, die die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Fahrzeugen im Straßenverkehr regelt. Die wichtigsten Punkte sind: 1. **Tägliche Ruhezeiten**: Ein Fahrer muss nach maximal 9 Stunden Fahrzeit eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einlegen. Diese kann auf 9 Stunden reduziert werden, wenn sie innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen nicht mehr als dreimal verkürzt wird. 2. **Wöchentliche Ruhezeiten**: Ein Fahrer muss in jeder Woche eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einhalten. Diese kann auf 24 Stunden verkürzt werden, wenn die verkürzte Ruhezeit innerhalb von drei Wochen durch eine zusätzliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden ausgeglichen wird. 3. **Unterbrechungen**: Nach maximal 4,5 Stunden Fahrzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden, es sei denn, der Fahrer beginnt eine Ruhezeit. Diese Regelungen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und die Gesundheit der Fahrer schützen. Es ist wichtig, sich an diese Vorschriften zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Kategorie: Recht Tags: Ruhezeiten EU Regeln
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