Ist die Rücknahme eines Strafantrags möglich?

Antwort

Ja, die Rücknahme eines Strafantrags ist grundsätzlich möglich. In Deutschland kann der Antragssteller einen Strafantrag bis zur Erhebung der öffentlichen Klage zurücknehmen. Dies bedeutet, dass der Antragsteller seine Zustimmung zur Strafverfolgung widerrufen kann, was in der Regel dazu führt, dass das Verfahren eingestellt wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rücknahme des Strafantrags nicht immer zu einer Einstellung des Verfahrens führt, insbesondere wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt, bei dem die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag tätig werden kann. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.

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