Ist die Rückgruppierung von E5 auf E4 im öffentlichen Dienst (TVöD) erlaubt?

Antwort

Im öffentlichen Dienst, insbesondere im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), ist eine Rückgruppierung von einer höheren Entgeltgruppe (z. B. E5) auf eine niedrigere Entgeltgruppe (z. B. E4) grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine Rückgruppierung kann in der Regel erfolgen, wenn sich die Tätigkeiten des Mitarbeiters ändern und diese nun den Anforderungen der niedrigeren Entgeltgruppe entsprechen. Es ist wichtig, dass die Rückgruppierung im Einklang mit den tariflichen Regelungen und den individuellen Arbeitsverträgen steht. Zudem sollte der betroffene Mitarbeiter in den Prozess einbezogen werden, und es ist ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen oder die Personalabteilung zu konsultieren, um die genauen Voraussetzungen und Verfahren zu klären.

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