Welche Quelle nennt das RID für die Annahme?

Antwort

Die Annahme im Kontext des RID (Reglement betreffend die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene) ist in Abschnitt 1.2.1 definiert. Dort findest du die Begriffsbestimmung für „Annahme“ (im Englischen „acceptance“): **RID 2023, Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmungen:** > „Annahme: Die Übernahme eines Versandstücks, einer Beförderungseinheit oder eines Fahrzeugs durch ein Eisenbahnunternehmen oder einen anderen Beförderer zur Beförderung.“ Quelle: [RID 2023, Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmungen](https://otif.org/fileadmin/new/2-Activities/2A-Technical-Committee/2Ad-Dangerous-Goods/2Ad1-RID/2Ad11-RID_2023/RID_2023_DE.pdf) (PDF, Seite 19) Diese Definition ist maßgeblich für die Anwendung des Begriffs „Annahme“ im Rahmen des RID.

Kategorie: Recht Tags: RID Annahme Quelle
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