Was sind die gesetzlichen und betrieblichen Richtlinien zu Arztterminen und Arbeitszeiten für Lehrlinge?

Antwort

Als Lehrling hast du bestimmte Rechte und Pflichten in Bezug auf Arzttermine und Arbeitszeiten, die sowohl durch gesetzliche Regelungen als auch durch betriebliche Richtlinien geregelt sind. 1. **Gesetzliche Regelungen**: - **Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)**: Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gelten spezielle Regelungen, die deine Arbeitszeiten und Pausen betreffen. Du hast Anspruch auf eine angemessene Anzahl an freien Tagen und darfst nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten. - **Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)**: Bei Krankheit hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn du länger als drei Tage krank bist, musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. - **Recht auf Freistellung**: Du hast das Recht, während der Arbeitszeit zu einem Arzttermin zu gehen, sofern dies im Voraus mit deinem Arbeitgeber abgesprochen wird. 2. **Betriebliche Richtlinien**: - **Betriebsvereinbarungen**: In vielen Betrieben gibt es spezifische Regelungen, die festlegen, wie mit Arztterminen umgegangen wird. Diese können beispielsweise vorschreiben, dass du deinen Vorgesetzten rechtzeitig informierst und gegebenenfalls einen Nachweis über den Arztbesuch vorlegst. - **Flexibilität**: Einige Betriebe bieten flexible Arbeitszeiten an, die es dir ermöglichen, Arzttermine leichter wahrzunehmen, ohne dass dies zu großen Problemen im Arbeitsablauf führt. Es ist wichtig, dass du dich über die spezifischen Regelungen in deinem Betrieb informierst und im Zweifelsfall das Gespräch mit deinem Ausbilder oder der Personalabteilung suchst.

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