Was bedeutet 'es wird um richterliche Hinweiserteilung gebeten'?

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Die Formulierung "es wird um richterliche Hinweiserteilung gebeten" bedeutet, dass eine Partei in einem Gerichtsverfahren den Richter oder die Richterin darum bittet, Hinweise zu geben, falls das Gericht bestimmte rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte für entscheidungserheblich hält, die bisher im Verfahren noch nicht ausreichend angesprochen wurden. Hintergrund ist § 139 der Zivilprozessordnung (ZPO), der die sogenannte richterliche Hinweispflicht regelt. Das Gericht soll die Parteien auf solche Punkte hinweisen, damit sie Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen oder ihren Vortrag zu ergänzen. Ziel ist ein faires Verfahren und die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen. Kurz gesagt: Die Partei möchte sicherstellen, dass sie nicht durch eine unerwartete Entscheidung benachteiligt wird und bittet deshalb um rechtzeitige Hinweise vom Gericht.

Kategorie: Recht Tags: Richter Hinweis Gericht

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