Welches Gericht bietet die größten Erfolgschancen gegen die traditionelle Waltötung auf den Färöer-Inseln?

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**Die größte Erfolgschance hättest du nicht vor einem internationalen Gericht, sondern zuerst vor den färöischen bzw. dänischen Gerichten – und selbst dort sind die Erfolgsaussichten eher gering, wenn dein Ziel ein generelles Verbot der traditionellen Walfänge ist.** Die entscheidende Hürde ist: Die Färöer gehören zwar zum Königreich Dänemark, sind aber nicht Teil der EU, und internationale Gerichte stehen Privatpersonen hier entweder gar nicht oder nur sehr eingeschränkt offen. ([policy.trade.ec.europa.eu](https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-regions/faroe-islands_en)) ## Warum internationale Gerichte für dich kaum der beste Weg sind Der **Internationale Gerichtshof in Den Haag** scheidet praktisch aus, weil dort nur Staaten klagen können, nicht Privatpersonen oder NGOs. Selbst ein inhaltlich starkes Anliegen hilft dir dort also nicht weiter, solange kein Staat den Fall aufgreift. ([icj-cij.org](https://www.icj-cij.org/frequently-asked-questions)) Der **Europäische Gerichtshof (EuGH)** ist ebenfalls kein naheliegender Weg, weil die Färöer **nicht Teil der EU** sind. EU-Grundfreiheiten und viel EU-Umweltrecht greifen dort deshalb gerade nicht automatisch. ([policy.trade.ec.europa.eu](https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-regions/faroe-islands_en)) Der **Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)** wirkt auf den ersten Blick attraktiver, weil Dänemark Vertragsstaat der EMRK ist. Das Problem ist aber die Anspruchsgrundlage: Der EGMR schützt Menschenrechte von Personen, nicht Tiere als solche. Gegen die Walfänge müsstest du also eine eigene, konkret betroffene Menschenrechtsverletzung darlegen. Ein bloßes allgemeines Interesse am Tierschutz oder Meeresschutz reicht dafür normalerweise nicht. Außerdem ist bei den Färöern die territoriale Anwendung einzelner Konventionsinstrumente teils gesondert erklärt worden, was zusätzliche Zuständigkeitsfragen aufwirft. ([echr.coe.int](https://www.echr.coe.int/european-convention-on-human-rights?wpmobileexternal=true)) ## Wo die realistischste Chance liegt Am ehesten wäre ein Verfahren vor den **färöischen Gerichten** sinnvoll, gegebenenfalls mit späterem Weiterzug im dänischen Gerichtssystem. Der Grund ist schlicht praktisch: Dort kannst du direkt gegen konkrete Verwaltungsakte, Genehmigungen, Vollzug oder Verfahrensfehler vorgehen, statt ein großes internationales Grundsatzverfahren konstruieren zu müssen. Die stärkste Linie wäre dabei **nicht**: „Walfang ist moralisch falsch.“ Die stärkere Linie wäre: - Verstoß gegen **eigene färöische Regeln** zur Durchführung und Tötungsmethode, - Fehler bei **Zuständigkeit, Verfahren oder Kontrolle**, - unzureichende Beachtung von **Tierwohl-, Naturschutz- oder Gesundheitsvorgaben**, - oder ein Angriff auf **einzelne konkrete Maßnahmen** statt auf die gesamte Tradition. Dass die Jagd auf den Färöern ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, macht ein Totalverbot schwerer, eröffnet aber zugleich Angriffspunkte über die genaue Einhaltung dieser Regeln. ([whaling.fo](https://www.whaling.fo/en/qa/)) ## Der wichtigste Unterschied, den viele übersehen Ein **politisch starkes** Anliegen ist nicht automatisch ein **prozessual starkes** Anliegen. International klingt größer, ist hier aber meist schwächer. National oder lokal klingt kleiner, ist aber juristisch oft der einzige Ort, an dem du überhaupt mit Klagebefugnis, Akteneinsicht, Beweisfragen und konkreten Anträgen arbeiten kannst. Genau deshalb wäre ein lokales Verfahren gegen einen bestimmten Fang, eine bestimmte Anordnung oder eine bestimmte Vollzugspraxis aussichtsreicher als der Versuch, sofort ein internationales Gericht anzurufen. ## Klare Einordnung Wenn es um die Frage geht, **bei welchem Gericht die Chance am größten ist**, lautet die nüchterne Antwort: **1. färöische Gerichte** **2. danach ggf. dänische Instanzen** **3. erst sehr nachrangig der EGMR – und nur bei tragfähiger eigener Menschenrechtsbetroffenheit** **4. praktisch nicht: EuGH oder IGH** Die größte reale Chance liegt also in einem **konkret begrenzten verwaltungs- oder verfassungsrechtlichen Angriff vor Ort**, nicht in einer großen internationalen Grundsatzklage.

Kategorie: Recht Tags: Gericht Waltoetung Faeroeer

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