Deine unentgeltliche Hilfe als Rentner auf der Baustelle eines Freundes ist grundsätzlich erlaubt, solange es sich tatsächlich um Nachbarschaftshilfe oder Freundschaftsdienst handelt und keine Bezahlung erfolgt. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: **1. Unfallversicherung:** Bei Arbeiten auf einer Baustelle besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Wenn du als Freund unentgeltlich hilfst, bist du in der Regel nicht automatisch über die Berufsgenossenschaft versichert. Es kann sinnvoll sein, dass dein Freund dich bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft) als Helfer anmeldet. In manchen Bundesländern ist dies sogar verpflichtend, auch bei unentgeltlicher Hilfe. Mehr Infos: [Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Nachbarschaftshilfe](https://www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/nachbarschaftshilfe/index.jsp) **2. Sozialversicherung und Steuern:** Solange du keine Bezahlung erhältst, entstehen keine sozialversicherungsrechtlichen oder steuerlichen Konsequenzen. **3. Bauordnung und Schwarzarbeit:** Unentgeltliche Hilfe unter Freunden gilt nicht als Schwarzarbeit, solange keine Bezahlung erfolgt. Mehr Infos: [Zoll – Was ist Schwarzarbeit?](https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Schwarzarbeit/Was-ist-Schwarzarbeit/was-ist-schwarzarbeit_node.html) **4. Haftung:** Sollte es zu einem Schaden kommen, kann es sein, dass deine private Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn du auf einer Baustelle arbeitest. Es empfiehlt sich, dies vorab mit deiner Versicherung zu klären. **Fazit:** Du darfst als Rentner unentgeltlich auf der Baustelle deines Freundes helfen, solltest aber auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Im Zweifel empfiehlt sich eine kurze Rücksprache mit der Unfallkasse oder deiner Versicherung.