Kann ich die Rentenversicherung verklagen, wenn mir nachweislich Schaden durch Verzögerung eines Entscheides entstanden ist?

Antwort

Ja, grundsätzlich kannst du die Rentenversicherung verklagen, wenn dir nachweislich Schaden entstanden ist, der auf einer Verzögerung eines Entscheides zurückzuführen ist. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, gegen Verwaltungsakte Widerspruch einzulegen und gegebenen Klage zu er. Es ist jedoch wichtig, dass du die genauen Umstände und den entstandenen Schaden dokumentierst. Es kann auch sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten und die besten Schritte in deinem speziellen Fall zu klären.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was ist Verschuldenshaftung kurz erklärt?

Unter Verschuldenshaftung versteht man die rechtliche Verantwortung für einen Schaden, die nur dann eintritt, wenn jemand den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Es muss... [mehr]