In Deutschland muss ein Rentner, der in Haft ist, in der Regel nur den Haftkostenbeitrag abtreten, nicht die gesamte Rente. Der Haftkostenbeitrag ist ein Teil der Kosten, die während der Haft entstehen, und wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Bestimmungen zu beachten, da diese je nach Bundesland und individueller Situation variieren können. Es kann ratsam sein, sich rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Umstände zu klären.