Ja – aber nicht als allgemeines „Religions-Arbeitsrecht“, sondern vor allem als Diskriminierungsschutz, Feiertagsregeln und wenige spezielle Freistellungen. Entscheidend ist: In &Oum...
Frage nach dem Religionsbekenntnis im Österreichischen
Antwort vom**Die Frage nach dem Religionsbekenntnis ist in Österreich im Bewerbungsverfahren grundsätzlich unzulässig, weil Religion ein geschütztes Merkmal ist und daraus schnell eine verbotene Diskriminierung folgt.** Die praktische Konsequenz: Du musst darauf in der Regel nicht wahrheitsgemäß antworten, wenn die Religion für die konkrete Tätigkeit keine wesentliche berufliche Voraussetzung ist. ([gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at](https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/unser-angebot/praevention-fuer-unternehmen/diskriminierungsfreies-bewerbungsverfahren.html)) ## Entscheidend ist die Ausnahme Zulässig wird die Frage nur dann, wenn die Religion für den Job wirklich wesentlich und entscheidend ist, etwa bei bestimmten Tätigkeiten für Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Genau dieser Punkt wird oft unscharf erklärt: Nicht „Interesse des Arbeitgebers“ reicht aus, sondern nur eine echte berufliche Notwendigkeit. ([gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at](https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/unser-angebot/praevention-fuer-unternehmen/diskriminierungsfreies-bewerbungsverfahren.html)) ## Was das für dich konkret bedeutet Fragt ein normales Unternehmen im Gespräch nach deinem Religionsbekenntnis, ist das ein Warnsignal. Kommt danach eine Absage, kann die Frage bereits ein Indiz für Diskriminierung sein. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft nennt Religion ausdrücklich als unzulässigen Bezugspunkt in Bewerbungsverfahren und bietet dafür Beratung an. ([gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at](https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/unser-angebot/praevention-fuer-unternehmen/diskriminierungsfreies-bewerbungsverfahren.html)) ## Wichtiger Unterschied Viele verwechseln das mit der Angabe der Religion in amtlichen oder schulischen Zusammenhängen. Im Arbeitsleben der Privatwirtschaft gilt etwas anderes: Dort zählt, ob die Information für die Tätigkeit erforderlich ist. Genau deshalb ist die Frage in den meisten Bewerbungen nicht nur unnötig, sondern rechtlich riskant für den Arbeitgeber. ([gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at](https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/Themen/Religion-Weltanschauung.html)) Wenn du die Formulierung für Schule, Formular oder Bewerbung meinst, ist die richtige Schreibweise übrigens **„Religionsbekenntnis in Österreich“**.
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