Welche Rechtsvorschriften gibt es im Vergaberecht?

Antwort

Im Vergaberecht gibt es verschiedene Rechtsvorschriften, die die Vergabe öffentlicher Aufträge regeln. Die wichtigsten sind: 1. **Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)**: Dieses Gesetz bildet die Grundlage des deutschen Vergaberechts und regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Vergabe von Konzessionen. 2. **Vergabeverordnung (VgV)**: Sie konkretisiert die Vorschriften des GWB für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. 3. **Sektorenverordnung (SektVO)**: Diese Verordnung regelt die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Sektoren, wie Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste. 4. **Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB)**: Sie ist speziell für die Vergabe von Bauaufträgen zuständig und enthält Regelungen für die Durchführung von Bauvergaben. 5. **Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)**: Diese regelt die Vergabe von Aufträgen für freiberufliche Dienstleistungen. 6. **EU-Vergaberichtlinien**: Auf europäischer Ebene gibt es Richtlinien, die die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Mitgliedstaaten harmonisieren, wie die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe. Diese Vorschriften sollen Transparenz, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit im Vergabeverfahren gewährleisten.

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