Der Einsatz schwerbehinderter Menschen und der Schutz vor gesundheitlicher Gefährdung sind in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt. Insbesondere § 2 SGB IX befasst sich mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Zudem sind auch Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) relevant, die allgemeine Regelungen zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz enthalten. Diese Gesetze sollen sicherstellen, dass schwerbehinderte Menschen angemessen unterstützt und vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden.