Rechtssubjekte nach natürlichen und juristischen Personen?

Antwort

Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten im rechtlichen Sinne. Man unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen: 1. **Natürliche Personen**: Das sind Menschen, die als individuelle Rechtssubjekte gelten. Sie haben von Geburt an Rechte und Pflichten und können z.B. Verträge abschließen, klagen oder verklagt werden. 2. **Juristische Personen**: Diese sind rechtliche Konstrukte, die durch das Gesetz geschaffen werden und ebenfalls Träger von Rechten und Pflichten sind. Juristische Personen können in verschiedene Kategorien unterteilt werden, wie z.B.: - **Kapitalgesellschaften** (z.B. GmbH, AG) - **Personengesellschaften** (z.B. GbR, OHG) - **Vereine** (z.B. eingetragene Vereine) - **Stiftungen** Juristische Personen handeln durch ihre Organe (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) und können ebenfalls Verträge abschließen und vor Gericht auftreten.

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