Wenn der Rechtspfleger des Betreuungsgerichts einem Berufsbetreuer mitteilt, dass aus seiner Sicht keine Bedenken gegen die Unterbringung bestehen, bedeutet das zunächst, dass das Gericht keine Einwände gegen die geplante oder beantragte Unterbringung der betreuten Person hat. Dennoch sind folgende Schritte und Aspekte zu beachten: 1. **Formelle Entscheidung abwarten:** Die Mitteilung des Rechtspflegers ist in der Regel keine rechtsverbindliche Entscheidung, sondern eine informelle Einschätzung. Die eigentliche Entscheidung über eine Unterbringung trifft das Gericht durch einen Beschluss. 2. **Antragstellung und Unterlagen:** Der Berufsbetreuer muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Anträge und Unterlagen (z. B. ärztliches Gutachten, Stellungnahmen) vollständig und korrekt beim Gericht eingereicht wurden. 3. **Rechtliche Voraussetzungen prüfen:** Die Unterbringung einer betreuten Person ist ein erheblicher Eingriff in deren Grundrechte und darf nur unter den Voraussetzungen der §§ 1831 ff. BGB (früher § 1906 BGB) erfolgen. Der Berufsbetreuer muss prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen. 4. **Gerichtsbeschluss abwarten:** Erst mit dem gerichtlichen Beschluss ist die Unterbringung rechtlich zulässig. Der Berufsbetreuer darf die Unterbringung nicht ohne diesen Beschluss veranlassen, es sei denn, es liegt ein Notfall vor (z. B. einstweilige Anordnung). 5. **Betroffene Person informieren:** Die betreute Person ist über das Verfahren und ihre Rechte zu informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. 6. **Rechtsmittel beachten:** Gegen einen Unterbringungsbeschluss kann die betreute Person oder ihr Verfahrenspfleger Beschwerde einlegen. **Fazit:** Die Mitteilung des Rechtspflegers ist lediglich eine Information. Der Berufsbetreuer muss weiterhin das gerichtliche Verfahren abwarten und darf erst nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses handeln. Alle gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensschritte sind einzuhalten. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/betreuungsrecht/betreuungsrecht_node.html).